Nach neueren Umfragen ist die Nutzung des E-Governments in Deutschland rückläufig bei schon sowieso vergleichsweise niedrigen Ausgangswerten. Ist das E-Government in Deutschland in eine Sackgasse gelaufen? Wie konnte es dazu kommen? Warum ist das im Ausland anders? Was kann man dagegen tun?
Inhalt: Die aktuelle Situation – Sackgasse | Qualifizierte elektronische Signaturen (QeS), ePA und De-Mail | Justiz mit großem Eifer | Finanzverwaltung mit großer Vernunft | Was macht das Ausland? | Was ist zu tun?
Die aktuelle Situation – Sackgasse
Im eGovernment Monitor 2015 der D21 und anderen wurde festgestellt: “Auf die Frage „Haben Sie in den vergangenen 12 Monaten E‑Government‑Angebote genutzt?“ antworten in Deutschland 39 Prozent der Befragten mit „Ja“. Das sind sechs Prozentpunkte weniger als im Vorjahr und im Schnitt 30 Prozentpunkte weniger als in den Vergleichsländern.” Auch der Branchenverband Bitkom beklagt im Oktober 2015: “E-Government-Nutzung kommt nur schleppend voran“.
Der Normenkontrollrat gar sagt: “Nutzung elektronischer Verfahren völlig unzureichend!“. Im November 2015 hat der Normenkontrollrat dann ein Gutachten veröffentlicht, das von der Fraunhofer Gesellschaft erstellt wurde. Dr. Ludewig vom Normenkontrollrat des Bundeskanzleramtes: “Wir haben in Deutschland eine heterogene und zerklüftete IT- und E-Government-Landschaft mit vielen Insellösungen und einsamen Leuchttürmen.” “Der Behördenspiegel kommentierte bissig: “Wirksames E-Government gibt es in Deutschland de facto nicht.” Leider beschäftigt sich das Gutachten für den Normenkontrollrat nicht mit Normen sondern mit Dingen wie Akzeptanzhürden wie Zugang, Benutzbarkeit, Nutzen und Verbindlichkeit, aber eben nicht mit dem harten Kern der Normen betreffen, sondern das Umfeld. Sinnigerweise wurde die Studie auf dem “IT-Gipfel” 2015 der Bundesregierung vorgestellt, den die Bundestagsfraktionsvorsitzende von den Grünen als “substanzloses Schaulaufen der Großkopferten unter weitestgehendem Ausschluss der Zivilgesellschaft” bezeichnete. Aber von anderen Akteuren wurde auf dem IT-Gipfel erneut die These vertreten, es sei alles toll und die Akzeptanz fehle nur wegen mangelndem Marketings für die komplizierten, nationalen Lösungen.
Diese Enthaltung beim E-Government ist umso erstaunlicher, da das DIVSI (Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet, eine Gründung der Deutschen Post AG, in Umfragen in Deutschland sonst festgestellt haben, dass die Deutschen trotz Spionageskandalen und Überwachung recht intensiv das Internet nutzen: 98% der Internetnutzer in Deutschland kaufen zumindest gelegentlich im Netz ein. Bürger und Wirtschaft haben untereinander und miteinander offenbar nicht die Probleme, die der Staat hat.
Was sind aber die historischen die Gründe dafür, dass sich die Öffentliche Hand in Deutschland von Wirtschaft und Bürgern im Internet abgekoppelt hat? Hat man sich erfolgreich in der Trutzburg verschanzt, wie ich es schon 2012 vermutete oder etwas kürzer schon 2011 andeutete?
Hier soll nun versucht werden, chronologisch dargestellt werden, wie sich das E-Government in Deutschland entwickelte oder verhindert wurde, an Beispielen gezeigt werden, wie es sich im Ausland entfaltet, und was man möglicherweise ändern sollte, um endlich vorwärts zu kommen.
Qualifizierte elektronische Signaturen (QeS), ePA und De-Mail
Angefangen hat der Irrweg mit der Einführung qualifizierter elektronischer Signaturen in den 1990er Jahren. Grundgedanke der qualifizierten Signaturen war, dass man ein elektronisches Dokument so unterzeichnen könne, als habe man eine eigenhändige Unterschrift. Qualifiziert wurde sie dadurch, dass man nicht nur ein Stück leicht kopierbare Daten wie bei der “fortgeschrittenen” Signatur hat, sondern ein Stück Hardware (Chipkarte) braucht. Wie bei der “eigenhändigen” Unterschrift kann der Empfänger nur darüber spekulieren, wer signiert hat. Aber Techniker überzeugten Juristen, dass angeblich mit der Chipkarte ein Zusammenhang mit der Willenserklärung einer natürlichen Person bestünde. Das wurde ausgerechnet von der Bundesnetzagentur konterkariert, dessen Präsident stolz verbreitete, dass seine qualifizierten Signaturen nicht von ihm eigenhändig sondern von einer Maschine automatisch erstellt würden (Siehe FAQ Bundesnetzagentur von 2006 Frage 18: Wie kann ich vorgehen, wenn ich eine Vielzahl von Signaturen erstellen will? Kann dies auch automatisch erfolgen?). Hier sollen nun einige Schritte des Elends skizziert werden.
1997 Signaturgesetz
1997 wurde dann ein Signaturgesetz SigG und eine Signaturverordnung (SigVO) heraus gebracht, dass technisch und organisatorische Vorgaben machte, wie elektronische Signaturen erstellt werden konnten, die mit Zertifikaten von akkreditierten Anbietern erstellt werden.
Es wurden von der Post und der Telekom Trustcenter errichtet, die Chipkarten mit entsprechenden Zertifikaten ausstellten, und dafür vom Staat akkreditiert waren. Hier wurde in der Arroganz deutscher Informatiker der erste Fehler gemacht: es wurde ein europäischer Signaturstandard verwendet RIPE-MD anstatt international verbreiteter Standard wie MD5 oder SHA1.
Der zweite Fehler wurde dann gemacht, als man für Mail in Deutschland einen neuen Standard vom TeleTrusT-Verein basteln ließ: MailTrusT. Hier stützte man sich auf den ungebräuchlichen Standard RIPE-MD und den veralteten E-Mail Standard PEM (RFC 1421, RFC 1422, RFC 1423, RFC 1424), während internationale Mailanwendungen wie Microsoft Outlook, Lotus Notes oder Mozilla Thunderbird längst S/MIME (RFC 1847) (das ich selbst seit 1998 kostenlos nutze) verwendeten und interoperabel waren.
Der dritte Fehler passierte dann, als man MailTrusT Version 2 auf S/MIMEv3 brachte, aber RIPE-MD beließ. Immerhin hatten Post und Telekom jeweils 10 Mio. DM in ihre Trustcenter mit RIPE-MD-Karten investiert. RIPE-MD ist aber inkompatibel zu S/MIME, was aber übersehen wurde.
Der vierte Fehler passierte dann, dass man das fehlerhafte MailTrusT (das aus dem Projekt SPHINX des BSI aus den 1990er Jahren hervorgegangen war) dann mit SAGA (Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen) für die Bundesverwaltung als verbindlich erklärte. Offenbar hatte man sich nur theoretisch und schlampig mit der Fragestellung auseinander gesetzt.
Anfang der 2000er Jahre war dann die damalige Staatssekretärin im Bundesinnenministerium Brigitte Zypries mutig und wollte 70.000 MailTrust-Mail-Clients bei zwei Anbeitern erwerben und nutzen. Doch dann viel auf, dass die zusammengebastelte Technologie inkompatibel war und z.B. Microsoft Outlook-Clients crashten, wenn sie MailTrusT-Mails empfingen. Das Problem verschwand im BSI und qualifiziert signierte Mail wurde nie in einer Bundesverwaltung ausgerollte, obwohl es verbindlicher Standard für die Bundesverwaltung war.
So desaströs wie mit der Mail ging es dann weiter.
1999 EU-Signaturrichtlinie
Ende der 1990er Jahre gab es innerhalb der EU die Bestrebung, elektronische Signaturen zu harmonisieren. Das war schon schwierig bei Papier, wo die Deutschen die eigenhändige Unterschrift auf Papier als religiösen Akt feiern und die Urkunde als hohen Beweiswert anerkennen (wohl wissend, dass Unterschriften leicht zu fälschen sind und die Fälschung nicht mal vom Gutachter beweisen sondern nur vermutet werden können), während die Briten einer eigenhändigen Unterschrift keinen Beweiswert zubilligen und die einfach Fälschungsmöglichkeit auch in ihrem Rechtssystem berücksichtigen. Das Versprechen der Beweiswerterhaltung ist grober Unsinn. In der Schweiz gelingt es Richtern, Betrüger, die eine E-Mail verändern, wegen Urkundenfälschung in den Knast zu stopfen. Den Schweizern reicht der Beweis des Augenscheins (gibt es in Deutschland auch: im Strafrecht richterliche Augenscheinnahme (§ 86 StPO Richterlicher Augenschein) und im Zivilrecht Augenschein (§§ 371 ff. ZPO – Beweis durch Augenschein)).
So scheiterten denn auch die Harmonisierungsbemühungen der EU und nach der EU Signaturrichtlinie kann nun jedes Mitgliedsland im nationalen Recht machen was es will. An einer Einheit in Europa hat niemand ein Interesse. Das Füllhorn wurde aufgemacht und man kennt nun drei Arten von elektronischen Signaturen:
- Einfache Signaturen: eine eingescannte Unterschrift oder einfach eine Zeichenkette mit dem Namen des Unterzeichnenden. Das wir im Vereinigten Königreich für Rechtsverbindlichkeit als ausreichend erachtet (also zum Beispiel eine eingescannte Unterschrift, die in eine PDF-Datei eingefügt wird)
- Eine fortgeschrittene Signatur, z.B. mit X.509-Zertifikat bei S/MIME, wie es in MS-Outlook oder Thunderbird integriert ist, ist die zweite Möglichkeit. Das ist seit Ende der 1990er in den Produkten enthalten. Wer das Zertifikat und das Passwort hat, kann die Signatur fälschen.
- Die qualifizierte Signatur braucht eine Chipkarte, ein Lesegerät und eine Infrastruktur. Wer die Karte, ein Lesegerät hat und das Passwort kennt, kann die Signatur fälschen. Nur diese ist in den Schriftformänderungen 2001/2002 in Deutschland zum Tragen gekommen. Das passt überhaupt nicht zu England, das passt nicht zu Europa.
Der Bruch in Europa war also vorprogrammiert und führt mit eIDAS nach 2015 zum bürokratischen Monster, da die EU die Hoffnung aufgegeben hat, dass Deutschland vernünftig werden würde und gesagt hat, dass man dann eben alle anderen Verfahren auch anerkennen müsse, wenn man sich nicht auf eines einigen könne.
1999-2003 MEDIA@Komm
Schon 1999 begann das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) die Erstellung von Anwendungen in Kommunen für die qualifizierte Signatur zu fördern. 45 Mio. DM wurden in die Gewinner (Bremen, Erlangen, Esslingen) eines Wettbewerbes MEDIA@Komm investiert, mit dem kein Durchbruch erzielt wurde, so dass in Folgeprojekten MEDIA@Komm-Transfer und MEDIA@Komm-Innovation weiter investiert wurde. Laut Wikipedia soll sich noch der Innovators Club mit MEDIA@Komm-Innovation beschäftigen, aber fast alle Spuren von MEDIA@Komm bei de Akteuren sind aus dem Internet verschwunden. Lediglich bremen online services (bos – heute Governikus) erstellt heute noch Software, die die qualifizierte Signatur nutzt.
2001/2002 Schriftformänderungen
Die schlimmsten Fehler wurden dann 2001/2002 begangen als die Schriftform medienabhängig wurde. Ein geschriebener Text soll auf Papier etwas anderes sein als elektronisch. Dazu scheute man sich auch nicht unsinnige Bezeichnungen zu nehmen: Textform ist danach nicht einfach ein Text, sondern ein elektronisches Dokument. Schriftform wird nicht mehr nur der oralen Form gegenübergestellt, sondern bezieht sich nur auf das Medium Papier.
Hier die wichtigsten Paragraphen, die neu erfunden wurden:
Im Privatrecht:
- §126a BGB Elektronische Form (Bürgerliches Gesetzbuch)
- §126b BGB Textform
- § 371a Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung)
Im Öffentlichen Recht:
- §3a VwVfG Elektronische Kommunikation (Verwaltungsverfahrensgesetz)
- §87a AO Elektronische Form (Abgabenordnung)
- §36a SGB I Elektronische Form (Sozialgesetzbuch).
In der ersten Runde wurde das Privatrecht “modernisiert” (Formanpassungsgesetz). Leitgedanke war, dass dort wo das Gesetz (z.B. Mietrecht) oder ein Vertrag (z.B. Versicherungsvertrag) die Schriftform verlangen, sie durch Elektronische Form mit qualifizierter Signatur ersetzt werden kann. Schon hier wurde schlampig gearbeitet. Wenn z.B. eine Versicherung eine schriftliche Schadensmeldung verlangt, dann konnte sie vom Versicherten technisch beliebig befriedigt werden, z.B. durch signierte E-Mails (siehe oben MailTrusT) oder durch signierte Textdateien mit Signatur und Zertifikat in einer extra Datei oder in einer PDF-Datei von Adobe. Alle Arten von Signaturen waren zulässig (Mail, PDF, etc.) und rechtskräftig, egal ob der Empfänger dieses Format verarbeiten konnte oder nicht. Da aber niemand Signatureinrichtungen besaß, fiel das nicht weiter auf.
In der zweiten Runde im Öffentlichen Recht passte man dann besser auf und ließ die Übermittlung qualifiziert signierter Dokumente nur zu, wenn der Empfänger den “Zugang eröffnet” hat, wobei er festlegte, welche Datenformate er verarbeiten konnte. Das war auch nicht weiter schlimm, weil sie gut wie keine Behörde den Zugang eröffnete. (“Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften” vom 21.8.2002).
Diese rechtlichen Änderungen waren weltweit einmalig. Man hatte keinen Business Case oder eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt, sondern man tobte sich national technisch und rechtlich aus ohne jeden Nutzen. Als dann die EU die Signaturvorschriften harmonisieren wollte, stellten die Deutschen sich stur und ließen nur qualifizierte Signaturen zu, während in anderen Teilen Europas eine fortgeschrittene Signatur (technisch, aber ohne besondere Hardware) oder gar eine einfache Signatur ausreichend war. In England z.B. ist die einfache Signatur (eingescannte Unterschrift oder noch trivialer einfach Namenszug in US-ASCII) ausreichte. Deutschland koppelte sich technisch und rechtlich von der EU und dem Rest der Welt vorsätzlich ab.
Noch schlimmer als die nationale Isolierung war, dass durch die Trennung der Schriftform nach den Medien Papier und Elektronik und unterschiedlicher rechtlicher Behandlung (Gravuren in Steintafeln wurden gar nicht behandelt) ein Normenscreening erforderlich wurde. In einem unfassbaren bürokratischen Aufwand müssen nun in jedem Bundesland (die eigene E-Government-Gesetze verabschieden (werden)) ca. jeweils 10.000 Gesetze und Verordnungen von Juristen durchgesehen, ob wegen der Aufsplitterung der Schriftform je nach Trägermedium Vorschriften angepasst werden müssen. Besonders zynisch ist dabei, dass der Normenkontrollrat, der extra zur Minimierung der Bürokratie eingesetzt wurde, zwar 2015 beklagt, dass das E-Government zu langsam vorankäme (“Nutzung von eGovernment und eHealth unzureichend“), aber zu diesem irrsinnigen Bürokratieaufwuchs durch missratene Gesetzgebung brutalst möglich schweigt. Alleine bei der Bundesregierung ist das Normenscreening als mehrjähriges Projekt aufgesetzt, in dem mehrere tausend Schriftformerfordernisse überprüft werden müssen. Das gleiche muss dann in den Bundesländern auch noch gemacht werden. Auch müssen die Kommunen ihre Satzungen überprüfen. Und das nur in Deutschland und in keinem anderen Land der Welt wegen der Rechtsänderungen 2001/2002.
2001 Signaturstudie
In 2001 ließ das BMWi eine Studie über die “Einsatzmöglichkeiten elektronischer Signaturen in öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft” erstellen. Damals war man durchaus noch optimistisch unter der Bedingung, dass große Stückzahlen in Umlauf gebracht würden (siehe Kurzfassung oder Langfassung der Studie vom 8.11.2001).
2002 Signaturbündnis
2002 errichtete die Bundesregierung ein Signaturbündnis zur schnellen Etablierung der elektronischen Signatur, um z.B. die für ihre eigenen Verfahren in BundOnline2005 notwendigen Signaturkarten zu bekommen. Man redete sich trunken: “Ende der Signaturdiskussion”, ” Elektronische Signatur ersetzt Unterschrift”, ” Deutschland hat als erstes Land eine Standard-Signatur eingeführt”. Allein es half nichts. Die elektronische Signatur verbreitete sich auch durch das Signaturbündnis nicht. Nächste Hoffnungsträger waren Jobcard und Gesundheitskarte.
2002 Jobcard später Elena
Im Jahr 2002 wurde in den Bericht der Hartz-Kommission eine Signaturkarte für Arbeitnehmer eingeführt, die später Jobcard und noch später Elena hieß. Durch ein Pilotprojekt mit Lufthansa, SAP, Arbeitsamt und Rentenversicherung wurde die Machbarkeit nachgewiesen. Ziel war es, dass Arbeitgeber Verdienstbescheinigung zentral an eine Stelle elektronisch schicken, wo sie im Bedarfsfall zum Beispiel von der Arbeitsagentur abgefordert werden können, wenn der Arbeitnehmer es mit seiner Signaturkarte erlaubte. (Siehe Hartz Bericht, Teil 2, Signaturkarte ab Seite 11).
Da auch in der Gesundheitskarte eine qualifizierte Signatur vorgesehen war, verzichtete der damalige Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, SPD, auf die teure Ausgabe von Jobcards, da ja auch alle Arbeitnehmer krankenversichert sind, und schickte die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, SPD, vor.
Das Jobcard-Projekt wurde in ELENA-Verfahren umbenannt und ab 2010 mussten die Arbeitgeber ausschließlich elektronisch melden. Dann kam es zu Bedenken über Kosten, Nutzen und Datenschutz. Die Meldungen waren so umfassend, dass z.B. für Arbeitnehmer auch gespeichert wurden, wenn wegen Streiks keine Entgeltzahlungen erfolgten. Am 3.12.2011 wurde das Verfahren dann eingestellt nach über 10 Jahren Planung, Aufbau, Inbetriebnahme und Verpflichtung für alle Arbeitgeber.
2006 Gesundheitskarte
Zum 1. Januar 2006 sollte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingeführt werden. Geplant waren tolle Anwendungen: Ärzte sollten Rezepte für die Apotheke auf die Karte schreiben, eine zentrale Patientenakte sollte geschaffen werden mit Zugriffssteuerung durch die eGK, Notfalldaten sollte auf der Karte gespeichert werden. Die Karte sollte zudem für die qualifizierte Signatur genutzt werden können.
2015 ist nichts davon implementiert. Lediglich sollen die Ärzte für die Krankenkassen Stammdatenmanagement auf der Karte durchführen. Ein Zertifikat für qualifizierte Signaturen gibt es nicht mal bei fortgeschrittenen Krankenkassen. Der Ärztetag wehrte sich von 2007 bis 2013 gegen die Karten. Anfang Januar 2013 waren dann doch 70% der Karten in Verkehr gebracht. Zur Erhöhung der Sicherheit ist die Gesundheitskarte mit Fotos der Versicherten ausgestattet. Wer aber auf den Fotos abgebildet ist, wird nicht geprüft.
2009 Boykott der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Zum 28.12.2009 trat die EU-Dienstleistungsrichtinie in Kraft. Einerseits sollte durch einheitliche Ansprechpartner die Mühsal der zersplitterten deutschen Bürokratie auf den Staat rückverlagert werden, der die Zerfaserung organisiert hatte (Zuständigkeiten für die Anmeldung eines Betriebes auf viele Behörden verteilt: Gewerbeamt, Handelsregister bei Amtsgerichten, IHK, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Meldeamt, usw.).Andererseits schreibt der Artikel 8 der EU-Dienstleistungsrichtlinie die Möglichkeit der Elektronischen Verfahrensabwicklung vor:
“Artikel 8 Elektronische Verfahrensabwicklung
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können.”
Die Aussage ist eigentlich recht klar. Aber in Deutschland entschied man sich, die Elektronische Verfahrensabwicklung einfach mit Hilfe des mit §3a VwVfG zu boykottieren. “Problemlos aus der Ferne” interessierte die 17 nationalen Gesetzgeber nicht. Sie machten zur Bedingung, dass EU-Ausländer zwingend bei der elektronischen Abwicklung qualifizierte Signaturen nach deutschem Recht zu verwenden hätten. Der neue Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel für Ausländer enthalten theoretisch die Möglichkeit, qualifizierte Signaturen zu erstellen. Aber EU-Ausländer bekommen weder das eine noch das andere. Die Trustcenter lieferten nicht ins Ausland, das Post-Identverfahren z.B. wird nur im Inland angewendet. Ausländische Trustcenter liefern keine Signaturmöglichkeiten nach deutschem Signaturgesetz.
Deswegen hat die EU sich bei eIDAS (Electronic identification and trust services) entschieden, dass alle Mitgliedsländer alle eIDs und elektronische Signaturen anderer Länder anerkennen müssen, womit sich die deutsche Sturheit und fehlende internationale Kooperation mit erheblichem bürokratischen Aufwuchs rächen wird.
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie verlief in Deutschland sehr unterschiedlich. In Niedersachsen wurden 55 einheitliche Ansprechpartner geschaffen (und nachher geschlossen) und in Sachsen einer beim Landesverwaltungsamt. In Berlin investierte man 5 Mio. € in ein Portal für den einheitlichen Ansprechpartner und wunderte sich, dass das Portal im ersten halben Jahr nur von ca. 100 Nutzern genutzt wurde, davon nur wenige Ausländer waren und keiner sich verbindlich anmeldete (mit qualifizierter Signatur nach §3a VwVfG). So wurde die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei der elektronischen Verfahrensabwicklung erfolgreich mit nationalem, deutschem Recht boykottiert.
Mich irritierte diese offene Sabotage der EU, da ich auch selbst in einem Umsetzungsprojekt beteiligt war. Aber auch die Nachfrage in Projekten in anderen Bundesländern, ob man diese Unmöglichkeit nicht gesehen hätte, ergab nur Schulterzucken. Juristen duckten sich weg, wissenschaftliche Artikel über §3aVwVfG wurden hinter einer Paywall versteckt, statt offen und demokratisch zu diskutieren oder die Probleme wurden schlicht klein geredet:
“Wie die Ausführungen zur Reichweite des Art. 8 Abs. 1 DLR – also der Abwicklung des Verfahrens von Antragstellung bis zur Bescheidung – zeigen werden, ist §3a VwVfG überwiegend in der Lage, die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sachgerecht umzusetzen. Als Hindernisse stellen sich vor allem die spezialgesetzlichen Formvorschriften und das damit verbundene Erfordernis, auf qualifiziert elektronische Signaturen zurückzugreifen, dar.”
Damit wurde die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zum Flop und die nationale Abschottung Deutschland bei der Digitalisierung erneut verfestigt.
2010 Neuer Personalausweis nPA/ePA
Seit 2010 gibt es in Deutschland einen elektronischen Personalausweis, der zunächst neuer Personalausweis (nPA) hieß. Anders als Gesundheitskarte, Jobcard und Signaturkarte ist die Technologie nicht mehr elektronisch kontaktbehaftet sondern mit RFID-Technologie kontaktfrei. Das bedeutet auch, neben den erblichen Gebührensteigerungen für den Personalausweis selbst, dass man die alten Lesegeräte nicht weiter verwenden kann, sondern neue braucht. Was von den vielen Daten des Personalausweises ausgelesen werden darf, hängt von einem für die Anwendung ausgestellten Berechtigungszertifikat ab. Zum Beispiel reicht bei einem Zigarettenautomat die Ausgabe des Alters statt des gesamten Geburtsdatums.
Diese elektronische ID (eID) muss der Inhaber freigeschalten lassen. Theoretisch ist es auch möglich, ein Zertifikat für eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) auf dem nPA zu speichern. Die Nutzung des nPA ist nicht verbreitet.
2011 De-Mail
De-Mail ist hervorgegangen aus dem Projekt Bürgerportal beim Bundesministerium des Inneren. Leitgedanke war, dass Behörden den Bürgern und der Wirtschaft elektronische Dokumente nicht per elektronischer Post zustellen sollen, sondern irgendwo im Netz sich Postfächer befinden, in denen Dokumente für die Bürger abgelegt werden (also mit Datenübertragung über http (WWW) statt mit POP3 oder IMAP4 wie bei richtiger E-Mail). Man kann sich das in der vordigitalen Welt so vorstellen, dass die Post nicht mehr Briefe nach Hause bringt, sondern in den Behörden sich Postfächer befinden, in denen Bürger ihren Schriftverkehr einsehen können. Durch Verzicht auf E-Mail werden dann auch alle internationalen, modernen Standards umgangen und die Postfächer werden mit dem Webbrowser eingesehen statt eines E-Mailclients wie bei üblicher E-Mail. Anfangs waren zur rechtlichen Absicherung nur starke Authentisierungs-Verfahren zugelassen (qualifizierte Signatur oder eID des Personalausweises. Wegen der mangelenden Verbreitung ist aber jetzt per SMS ein PIN-Tan-Verfahren für die sichere Anmeldung zulässig. Erstaunlicherweise haben schon mehrere Millionen Bürger (kostenlose) De-Mail-Konten, Behörden aber so gut wie nicht. Extrem unwirtschaftlich ist es, statt mit POP3 oder IPMA4 automatisch neue Post abzufragen, dass vom Bürger erwartet wird, dass er sich zur Einhaltung von Fristigkeiten sich täglich händisch per Web einloggt, um De-Mail-Nachrichten zu überprüfen. Das ist viel zu teuer und wird dazu führen, dass viele Bürger ihren Zugang elektronisch für Behörden und Gerichte nicht eröffnen. De-Mail ist unwirtschaftlicher als Briefpost.
Als besonders absurd hat sich bei der Einführung von De-Mail die Provider vorstellten, Gebühren zu erheben, für einen Dienst, der als normale E-Mail in der Regel kostenlos ist (z.B. bei GMX, Google, Microsoft). Die Deutsche Telekom AG will z.B. heute noch 39 Cent ab der vierten De-Mail von Privatkunden. Auch die anfänglichen Zustellungsgebühren in Höhe der Briefpostgebühren zeugten von der Weltfremdheit der Akteure bei einem Medium mit Grenzkosten von nahezu Null.
Die Nutzung von De-Mail ist nicht verbreitet.
2013 E-Akte: TR-ResiScan und TR-Esor
Zum E-Government gehört nicht nur die elektronische Kommunikation nach außen zu Bürgern, Wirtschaft oder anderen Behörden, sondern auch die Aktenhaltung und Bearbeitung innerhalb einer Behörde soll digitalisiert werden. Elektronisch Dokumente werden elektronisch gespeichert und Papierdokumente werden gescannt, elektronisch gespeichert und das Originale vernichtet. Das ist das Gebiet der E-Akte.
Um die Hürden für die Digitalisierung weiter zu erhöhen, ließ sich das BSI passend zur Einführung der E-Akte weiter technische Richtlinien einfallen:
- BSI TR-03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN)
- BSI TR-03125 Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente
Vereinfacht geht darum, dass nach §7 EGovG des Bundes Papierakten auch elektronisch eingescannt werden dürfen (E-Akte). werden die Originale danach gelöscht, spricht man von ersetzendem Scannen. Urkunden werden dabei zu einfachen elektronischen Dokumenten, wo es keine Urkundenfälschung gibt. Aber um diese Herabsetzung der Fälschung von elektronischen Dokumenten als Kavaliersdelikt etwas entgegen zu setzen, hat man höheren bürokratischen Aufwand vorgeschrieben. Man soll die Digitalisate qualifiziert signieren. Anfangs kann man auch die Zertifikate auch im Trustcenter überprüfen, aber nach einigen Jahren laufen die Zertifikate ab oder das Trustcenter existiert nicht. Um nun den “Beweiswert” zu erhalten, muss also nachsigniert werden: “Neusignierung”. Das bedeutet, dass man Ewigkeitskosten bei der Archivierung bekommt (wie bei der Ruhrkohle, wo man bis ans Ende aller Tage Wasser pumpen muss, damit nicht Teile des Ruhrgebietes “Land unter” gehen).
Übertragen auf Papierdokumente würde das bedeuten, dass man am Anfang der Archivierung eines jeden Dokumentes einen Gutachter vermuten lässt, ob die Unterschrift gefälscht ist, und dann alle paar Jahre wieder einen Gutachter kommen lässt für den gleichen Zweck. Für alle Dokumente, die man zu archivieren gedenkt, auf die unbestimmte Wahrscheinlichkeit hin, dass man das Dokument überhaupt noch mal braucht. Dieser Exzess an Bürokratisierungsaufwuchs wurde bisher enthemmt akzeptiert außer von Experten der Archivierung (siehe z.B. Kampffmeyer: “TR 03138 RESISCAN gerät immer mehr in die Kritik“). Nicht unerwähnt bleiben soll, dass zur Begründung von ResiScan und Esor das DOMEA-Konzept („Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang“) noch genannt wird, dass aber 2012 beerdigt wurde.
2013 Trustcenter fast alle wieder geschlossen
Zu Beginn der qualifizierten Signatur in Deutschland wurde in Trustcenter von der Telekom, der Post und von den Geschäftsbanken investiert. Bis zu 10 Mio. DM kostete die Einrichtung eines Trustcenters, um Zertifikate erstellen zu können, die auf Chipkarten transferiert wurden. Anfangs gab es Großkunden wie das Land Niedersachsen, das über 10.000 Signaturkarten kaufte für ihr Haushalt-Kasse-Rechnungswesen, ohne gesetzlich verpflichtet zu werden. In Folgejahren wurde aber die Nachzertifizierung zu teuer. Die Telekom nahm das Angebot mangels Nachfrage wieder aus den T-Points heraus. Als 2002 das Online-Geschäft der Post trudelte, wollte sie ihr Trustcenter schließen, durfte aber nicht. 2014 schloss dann kurz nach Verkündung der Digitalen Agenda der Bundesregierung die Post ihr Trustcenter doch. Vier Geschäftsbanken hatten ein Trustcenter, dass sie an einen US-Investor verkauften, die es kurz danach schloss.
Heute ist es ein Suchspiel für Bürger, wo sie ein Zertifikat für qualifizierte Signaturen bekommen. Die T-Systems-Tochter Telesec hat da Großkunden Geschäft von der Post übernommen. Auch die Tochter der Bundesdruckerei D-Trust verkauft noch Zertifikate. Die Bundesdruckerei, im Eigentum des Bundesfinanzministeriums, war 2000 an die britische Heuschrecke APAX verkauft wurden, die aber voller Grauen den Kauf 2008 rückgängig machte.
Möglicherweise stolpern wir hier noch in eine unbeabsichtigte Monopoldiskussion mit einem Staatsbetrieb, der erwiesenermaßen nicht wirtschaftlich arbeitet.
2013 E-Government Gesetz – EGovG
2013 verabschiedete der Bund dann sein EGovG und dem Namen “Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften”. Zwar schafft es der Bund allen Unternehmen bundesweit einheitlich im Handelsgesetzbuch Vorschriften zu machen, die vom Einzelunternehmer bis zum Weltkonzern einheitlich im ganzen Bundesgebiet gelten, aber bei sich selbst schafft es der Staat seine Rechtssetzung in viele Einzelteile zu zersplittern. So gibt es für den Bund ein E-GovG und die Länder basteln an eigenen. Manchmal sieht es aus, als wären es Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für unterausgelastete Parlamentarier, wenn man sich solche Absurditäten ansieht, wie den §3a VwVfG, der in Bund und Ländern gleich aussieht, aber einzeln verbschiedet. Bei der Buchführung ist es ähnlich: während das HGB vom Bodensee bis nach Flensburg einheitlich aussieht, ist die staatliche und kommunale Buchführung ein Flickenteppich, der Transparenz maximal verhindert. Manche Bundesländer machen kaufmännische Buchführung (z.B. Hamburg und Hessen), der Bund und Berlin machen altbackene Kameralistik wie ehemalige Minderkaufleute (siehe mein Artikel “Doppik?”).
So sieht es auch im E-Government zersplittert aus. Der Bund hat in seinem EGovG festgelegt:
- Die Verwaltung muss einen elektronischen Zugang eröffnen auch für qualifiziert signierte Dokumente sowie mit De-Mail §2 EGovG.
- Akten sollen elektronisch (E-Akte) geführt werden und durch ersetzendes Scannen digitalisiert werden. Pflicht ab 2020. §6 EGovG.
- Elektronische Bezahlung soll möglich sein (2001 war das ZIVIT schon Gewinner beim E-Government-Wettbewerb mit seiner E-Payment-Lösung).
- “Nachweise” müssen qualifiziert signiert elektronisch übermittelt werden, es sei denn die Behörde möchte das Original sehen (anders als beim Fax). §5 EGovG.
- Akteneinsicht soll gewährt werden, Verfahren sollen dokumentiert werden, der IT-Planungsrat soll standardisieren.
- Elektronische Formulare sollen kein Unterschriftsfeld enthalten, Lokationen sollen georeferenziert werden, Mitteilungs- und Verkündungsblätter sollen auch oder nur elektronisch geführt werden.
- Dieses alles soll dann barrierefrei auch Behinderten zugänglich sein.
Ein großes Programm mit vielen Löchern. In den Bundesländern setzt sich das Flickwerk dann fort. Sachsen hat zum Beispiel 2014 ein eigenes EGovG verabschiedet, Berlin diskutiert seit Jahren über einen Entwurf, der Freistaat Bayern dagegen will ein rudimentäres E-Government einführen: elektronische Durchführung eines Verfahrens nur “soweit dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist“ (Art. 6 Abs. 1)“. Damit kann das E-Government weiter wie bisher verwillkürt werden. De-Mail soll nur genutzt werden müssen, wenn eine Behörde sich anschließen lässt (Schilda?). Der bayerische Entwurf legt sich auch mit dem Bundesrecht an, das Länder verpflichtet, wenn sie Bundesrecht ausführen auch das Bundes E-GovG zu beachten. Das möchte Bayern nicht.
Über das Chaos zwischen Bund und Ländern mit ihren uneinheitlichen E-GovG(-Entwürfen) berichtet 2015 auch Wilfried Bernhardt insbesondere im Vergleich Sachsen zu Bayern..
Neben aller technischen Vielfalt und nicht vorhandener Verbreitung der deutschen nationalen Technologien, deuten sich hier auch sinnlose Machtkämpfe an zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zum Schaden des Bürgers.
Wie sich dieser staatlich in nationaler Sonderbehandlung erzeugte Flickenteppich selbst in einer Stadt verheerend auswirkt, zeigt das Beispiel Berlin. Eine Gewerbeanmeldung müsste nach EU-Dienstleistungsrichtlinie einfach und online abgebbar sein. In Berlin dagegen braucht für eine Gewerbeanmeldung eine qualifizierte Signatur. Ab 2016 wird man zur Online-Beantragung eines Führerscheines einen neuen Personalausweis brauchen. Weitere Dienste sind schon heute mit eID möglich. Ob Berliner Verwaltungen auch den Zugang über De-Mail eröffnet haben, ist zentral nicht zu erfahren. Einige Gerichte werden dann vielleicht irgendwann auch mit beA (siehe unten) für Anwälte erreichbar sein, eventuell auch mit dem Bürger-Client des EGVP (siehe unten). Mit einfacher E-Mail wie in England rechtsverbindlich aber nicht. Mit dieser Technikvielfalt werden Zugangsbarrieren errichtet, die man in dieser Masse in der Wirtschaft nicht kennt.
In Berlin traut man sich, sich den Bürger über Wochen vom Hals zu halten. Sei es im Bürgeramt, wenn man den Pass verlängern will (dessen Erstellung in der Bundesdruckerei absurd ist, wenn man sich die Erstellung eines Kinderpasses direkt im Bürgeramt ansehen durfte) muss man über vier Wochen warten und die Verwaltung steckt Kraft darein, wie man einen Startup blockieren kann, der Bürgern schneller Termine besorgt, und im Lageso lässt man die Flüchtlinge wochenlang in der Kälte stehen, nutzt die dort stehenden Zelte nicht wegen Sicherheitsbedenken und lässt drei Monate ehrenamtliche Ärzte die Aufgaben des Staates machen. Wenn wir uns nicht den Herzog-Ruck geben, richten wir unsere Gemeinwesen hin. Auch durch die verfehlte Digitalisierung, die Wartezeiten in Bürgerämtern erhöht und Bundesgesetze wie das Melderecht einfach nicht umgesetzt werden, statt sie effizienter zu machen.
Justiz mit großem Eifer
In der Justiz sind die Versuche, besondere Technologien anzuwenden (statt standardisierter und weit verbreiteter), besonders mannigfaltig. Zum einen gibt es schon lange basierend auf der Technologie zur qualifizierten Signatur das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP, mit dem bisher Anwälte, Notare, Bürger und andere mit Gerichten kommunizieren konnten. Für Anwälte sollte zum 1.1.2016 beA (besonderes Anwaltspostfach) kommen und eigentlich müssten die Gerichte ihre Zugänge auch per De-Mail eröffnen. Über EGVP waren aber auch nicht alle Gerichte erreichbar.
EGVP – Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach
Das EGVP wurde geschaffen mit der OSCI-Software, die im Rahmen von MEDIA@Komm (siehe oben) von der bremen online services GmbH (einer Tochter des Landes Bremen – heute heißt sie Governikus) entwickelt wurde und sich anlehnte an den Bankenstandard HBCI – Home Banking Computing Interface, wobei das HBCI schon 2002 das PIN/TAN-Verfahren als zusätzliche Möglichkeit einbaute statt alleiniger Hardwarelösungen mit Karte und Lesegerät). Immer wieder als Kritik wurde genannt, dass die Software des EGVP nicht in normale E-Mail-Clients integrierbar ist. Für die Anwälte sollte deshalb zum 1.1.2016 beA (besonderes Anwaltspostfach) eingeführt werden (siehe unten). Über EGVP waren aber auch nicht alle Gerichte erreichbar. Sowohl das Transportprotokoll als auch das Nachrichtenformat sind nur in Deutschland standardisiert. Der Bürgerclient für das EGVP wird zum 1.1.2016 eingestellt.
Besonderes Anwaltspostfach beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist ebenfalls keine international standardisierte E-Mail-Software sondern entweder wie De-Mail ein Webbrowser basierter Dateizustellungsdienst oder in Anwaltssoftware integriert. Ab dem 1.1.2016 sollten das alle über 160.000 Rechtsanwälte in Deutschland bekommen. Bis 2020 sollte eine Vielzahl von deutschen Gerichten darüber erreichbar sein zunächst ohne Strafgerichtsbarkeit und ohne Verfassungsgerichtsbarkeit. Bis 2017 müssen Nachrichten qualifiziert signiert sein, weswegen die Anwälte eine beA-Signaturkarte und entsprechende Hardware bekommen werden. Im Ausland ist das einfacher (siehe unten Electronic Filing). Aber scheinbar wollen auch Juristen sich der Vernunft zuwenden und das Projekt beA wurde von der Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK) auf unbestimmt Zeit verschoben.
De-Mail
Eigentlich beschäftigt sich die Justiz schon seit vielen Jahren damit, auch über De-Mail erreichbar zu sein (Der EDV-Gerichtstag z.B. schon 2011). Aber das hat keine praktische Relevanz. In Summe bleibt es für den Bürger ein Pokerspiel, ob und wie ein deutsches Gericht elektronisch erreichbar ist.
Man fröhnt dem Glauben an esoterische Technik, vermeidet internationale Standards und behindert so effektiv für Jahrzehnte die Digitalisierung. Wenn und falls 2020 eine Vielzahl von Gerichten für Anwälte in 2020 tatsächlich elektronisch und verbindlich erreichbar sein werden, sind seit dem Signaturgesetz von 1997 dann 23 Jahre Jahre ins Land geplätschert und seit die letzten Großkonzerne ins E-Business eingestiegen sind und damals schon wie Jack Welch von General Electrics 1998 sagten „We are late!“
Finanzverwaltung mit großer Vernunft
Ganz anders als in der Justiz mit Jahrzehnte langen Versuchen, national abgeschottete Technologie einzusetzen, sieht es in der Exekutive bei der staatlichen Finanzverwaltung aus, wo Pragmatismus herrscht. Hier geht es weder darum, möglichst schöne Paragrafen wie in der Justiz zu haben oder Zwang durchzusetzen wie in der Innenpolitik, sondern darum das Geld herein kommt und der Staat liquide bleibt. Das erfordert andere Prioritäten. Schon 2001 bei der Anpassung des öffentlichen Rechtes hatte sich das Bundesfinanzministerium zunächst erst mal eine Schonfrist von fünf Jahren ausbedungen, bevor auch in der Abgabenordnung die qualifizierte Signatur und die Trennung der Schriftform nach Medien unterschiedlich (Papier, Stein, Holz auf der einen Seite, elektronische Speicherung auf der anderen Seite) verbindlich wurden.
Fax-Urteil
Der Bundesfinanzhof urteilte als einer der ersten, dass man auch die elektronische Übermittlung durch ein Fax rechtsverbindlich anerkennen könne. Zuletzt zum Beispiel bei der Verbindlichkeit einer über Fax übermittelten Steuererklärung. Nichtsdestotrotz gibt es auch hier noch hinreichend viele verwillkürte Skurrilitäten. So muss unter einer per Fax übermittelten Erklärung eine eigenhändige Unterschrift stehen und nicht etwa eine eingescannte Unterschrift.
Elektronische Rechnungen für Umsatzsteuervorabzug
Eine Zeit lang spielte auch die Finanzverwaltung bei dem Bürokratieaufwuchs der Digitalisierung mit. So forderte man bei elektronisch versandten Rechnungen eine qualifizierte Signatur. Absurderweise war das eine Erhöhung der Anforderungen gegenüber Papier, da Rechnungen keine Unterschrift benötigen. Für die Integrität des elektronischen Dokumentes hätte aber auch eine fortgeschrittene Signatur gereicht (in Software ohne Karte und ohne Lesegerät erstellbar).
Tatsächlich hatte die Finanzverwaltung bei der Umsatzsteuer in Europa ganz andere Sorgen: in Karussel-Geschäften durch mehrere europäische Länder wurden mittels Umsatzsteuervorabzug und Nichtzahlung am Anfang des Karussels wurden zweistellige Milliardenbeträge hinterzogen. In diesem Kontext der europäischen organisierten Kriminalität war eine rein nationale deutsche Insellösung mit der qualifizierten Signatur ohnehin Unsinn.
So wurde dann 2011 die Pflicht zur qualifizierten Signatur bei elektronischen Rechnungen einfach abgeschafft in §14 UStG bzw. §15 und Rechnungen können als ordinäre Mail, als PDF oder als eingescanntes Dokument versendet werden und beim Umsatzsteuervorabzug berücksichtigt werden.
Elektronische Rechnungen nach ZugFERD
In den USA sind seit den 1990er Jahren maschinenlesbare Rechnungen entweder nach EDI oder mit XML-Dateien üblich (siehe E-Invoicing). 20 Jahre später sollen auch in Deutschland neben EDI auch XML-Rechnungen eingeführt werden. Als besondere deutsche Variante, die keinem internationalen Standard entspricht und auch europäisch nicht hilft, wurde wieder unter Führung des Bundesministeriums für Wirtschaft (wie schon die qualifizierte Signatur) im Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) der Standard ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) geschaffen. Zentrales Merkmal ist, dass bei der versendeten Rechnung neben der maschinenlesbaren Form in XML auch ein Teil für Menschen in Form von PDF/A-3 lesbar sein soll.
Damit ist ein Einstieg in Deutschland in maschinenlesbare Rechnungen möglich. Für internationalen Rechnungsverkehr ist diese Lösung wie die qualifizierte Signatur ungeeignet.
BFH Urteil zur qualifizierten Signatur
Im Mai 2015 hat dann der Bundesfinanzhof in einem Urteil weiter die skurrilen Hürden für die Digitalisierung herab gesetzt, indem er feststellte, dass für das Einlegen eines Einspruches per E-Mail keine qualifizierte Signatur notwendig sei.
Auch hier kann man feststellen, dass 20 Jahre nach Einführung der qualifizierten Signatur in weiteren 20 Jahren der Übergang vom Papier zur Elektronik wie schon der Übergang von Steintafeln zu Papyrus auch in der Finanzverwaltung vollzogen werden könnte.
Was macht das Ausland?
Sieht man sich das E-Government im Ausland an, fragt man sich, warum man im Ausland Belege einfach mit dem iPhone fotografieren und rechtsverbindlich an eine E-Mail anhängen kann, in Deutschland aber sich auf die Suche nach Anbietern für Lösungsmöglichkeiten für qualifizierte Signaturen auf einem zusammengebrochenen Markt machen muss oder andere nicht verbreitete Lösungen suchen muss. An ein paar Beispielen soll gezeigt werden, wie sehr sich Deutschland von der internationalen Entwicklungen abgekoppelt hat und was man statt dessen machen könnte. Auf jeden Fall hat man im Ausland nicht den Fehler gemacht, Schriftgut je nach Trägermedium rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Schon wenige Beispiele zeigen, dass der öffentliche Dienst im Ausland sich nicht so von Bürgern und Wirtschaft elektronisch abgeschottet hat wie in Deutschland.
Schweiz
In der Schweiz ist schon 2011 ein Betrüger wegen Urkundenfälschung von einem Kantonsgericht zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigte die Urkundenfälschung und hielt fest: ” Eine elektronische Signatur sei nicht erforderlich. Die Beweiseignung ergebe sich zudem aus dem Umstand, dass E-Mails im regulären Geschäftsverkehr weit verbreitet seien.”
Das ist exakt das Gegenteil von dem, was deutsche Juristen für wichtig halten. In Deutschland ist das Verfälschen eine E-Mail ein Kavaliersdelikt, so wie Herr Guttenberg bei der Abgabe seiner Dissertation eine “ehrenwörtliche Erklärung” abgibt statt wie in einem ordentlichen Promotionsverfahren eine strafbewehrte “eidesstaatliche Versicherung“.
Besonders absurd ist, dass das Strafmaß zur Urkundenfälschung mit bis zu 5 Jahren Gefängnis das gleiche ist wie in Deutschland:
Art. 251 StGB Urkundenfälschung Schweiz
“1. Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde benützt oder eine rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet oder beurkunden lässt, eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.”
§ 267 StGB Urkundenfälschung Deutschland
“(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Der Unterschied ist, dass in Deutschland Schriftgut je nach Trägermedium rechtlich unterschiedlich behandelt wird (Papier, Elektronik) und das Verfälschen von E-Mail mit Vorsatz Anfang der 2000er Jahre zum Kavaliersdelikt gemacht wurde. Es gibt keinen rationalen Grund, dass bei unserem deutschsprachigen Nachbarn Schweiz E-Mails anders behandelt werden als in Deutschland. Hier ist von Juristen gewillkürt worden ohne Sinn und Verstand.
USA
Seit Ende der 1990er Jahre gibt es das Portal des Staates Texas “Texas Online” www.texas.gov. Es ist errichtet worden mit einem privaten Betreiber. Seit damals kann man dort Transaktionen mit dem Staat durchführen. Eine davon ist die Führerscheinverlängerung “Driver License Renewal“. Man braucht dazu den alten Führerschein, die Social Security ID und eine Kreditkarte. Dann kann der verlängerte Führerschein vollständig online bestellt werden ohne zusätzliche Hardware und eine vorläufige Bescheinigung kann ausgedruckt werden, wenn man einen Drucker hat, oder ohne Drucker telefonisch bestellt werden. Zu den Gebühren für den Führerschein wird eine kleine Convenience Fee erhoben, dafür, dass man nicht persönlich in der Behörde erscheinen muss.
Das Landesportal war so erfolgreich, dass auch Kommunen wie Austin, Houston und Dallas Services auf das Portal brachten.
Unter Electronic Filing versteht der Amerikaner mindestens zwei Tätigkeiten: zum einen kann man beim Internal Revenue Service seine Steuererklärung elektronisch abgeben, zum anderen kann man Prozessdokumente vor Gericht elektronisch eingeben. Für die Steuererklärung reicht die Social Security ID oder die Steuernummer, um eine PIN zu bekommen für die Eingabe der Erklärung. Keine zusätzliche Hardware, keine Lesegeräte.
Bei den Gerichten des Bundesstaates Iowas kann man sich beispielsweise ansehen, wie man mit Username und Passwort den Verkehr mit den Gerichten erledigen kann. Zur Unterstützung sind die Gerichte auch auf Facebook. Bei den Landes- und Bundes-US-Behörden herrscht bürgerfreundlicher Pragmatismus vor statt juristischem Dogmatismus.
Dänemark
In Dänemark wurde 1994 eine Gesundheitskarte eingeführt und alle Akteure im Gesundheitswesen wurden 2003 elektronisch über das E-Healthportal sundhed.dk vernetzt: Patienten, Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Apotheken und andere). So liegt heute eine Patientenakte vor, wo sich behandelnde Ärzte aus vielen Quellen wie zum Beispiel auch Laborwerten über den Gesundheitszustand des Patienten informieren können. Der Patient kann Termine mit Ärzten vereinbaren und weitere Vitaldaten einspeisen. Auch die Abrechnung mit der einen staatlichen Krankenkasse (wie der NHS in England) ist mit integriert. Diese Digitalisierung mit sehr hohen Anforderungen an den Datenschutz wegen der Gesundheitsdaten wurde erfolgreich durchgeführt. Heute nutzen 1.000.000 Nutzer monatlich das Portal bei 5,4 Mio Einwohnern insgesamt in Dänemark und 200.000 Nutzern aus dem Gesundheitssektor (siehe auch Bericht in der Zeitschrift brandeins). Der Rest sind Bürger/Patienten. 15% der Bevölkerung. Jeden Monat.
England
In England ging man die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes pragmatisch an. Zur Rechtsverbindlichkeit reicht eine einfach Signatur (ASCII oder eingescannt) im Sinne der EU-Signaturrichtlinie, so dass breite Kreise der Bevölkerung ohne zusätzliche Hardware Nutzen ziehen können.
Allerdings ist auch in England nicht alles Gold was glänzt. Während in Dänemark die Einführung einer Gesundheitskarte und die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen (z.B. Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, ambulantes Pflegepersonal) hervorragend gelang, ist das gleiche beim NHS (National Health Service) in England gescheitert und das Projekt unter der vorigen Federführung von Accenture bis 2006 wurde 2013 abgebrochen.
Estland
Nach dem Niedergang der UdSSR hat sich Estland als Hightech-Land (mit EU-Hilfe) positioniert. Bekannt ist, dass Skype in Estland entwickelt und von dort verbreitet wurde, bis es von Microsoft 2011 für 8,5 Mrd. $ gekauft wurde und viele Nicht-Esten noch reicher gemacht hat. Aber auch im E-Government wurden viele Modernisierungen angegangen:
- Schon 2009 bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zeigte sich, dass eine Unternehmensregistrierung innerhalb von 20 Minuten online erfolgen konnte (wenn man Estnisch sprach)
- Ca. 600 Behörden sind über ein System X-Road miteinander verbunden und tauschen Daten über Bürger aus, wobei die Bürger online einsehen können, welche Behörde welche Daten eingesehen hat.
- Der E-Ausweis mit Kartenlesegerät ist multifunktional: er dient als Reisepass, Versicherungskarte, Ticket für den ÖPNV (der aber für Esten sowieso kostenlos ist), Wahlberechtigung.
- 90% der Steuererklärungen werden online abgegeben.
Mit der e-Residency können sich ausländische Bürger in Estland Steuerschlupflöcher erschließen, die mit niedriger, EU-subventionierter Flatrate-Steuer locken. In Estland gilt eine Einkommensteuer-Flatrate von 26%.
Was ist zu tun?
Was ist also zu tun, um aus der Sackgasse beim E-Government heraus zu kommen?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Behördenmitarbeiter meist auch ihre Alltagserfahrungen mit E-Mail, Facebook, Amazon, Ebay, rechtlich verbindlichen Reisebuchungen, Electronic-Banking usw. auf ihre Arbeit übertragen wollen. So ist es heute möglich, auch mit der Polizei, dem Finanzamt oder auch dem Ordnungsamt pragmatisch per E-Mail zu kommunizieren.
Mehr Schwierigkeiten dagegen scheint die politische Spitze zu haben. So wurde 1998 im Berliner Kanzleramt nach der Abwahl von Helmut Kohl umfangreiche Löschungen vorgenommen, die als Bundeslöschtage in die Geschichte eingingen. Als wenn man die Digitalisierung nicht ernst nehmen bräuchte und man sich im rechtsfreien Raum befände, wurden elektronische Akten vernichtet, als würde man bei einem Amtswechsel ins Archiv gehen und dieses anzünden, um sämtliche Spuren und Beweismittel zur Regierungstätigkeit vernichten, zumal bei den gelöschten Akten auch Beweise zur CDU Spendenaffäre vermutet wurden, in der zahlreiche Straftäter verurteilt wurden. Der dann folgende Bundesinnenminister Otto Schily dann 2001 eine Registraturrichtlinie (Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR)), in der der GGO (Gemeinsamen Geschäftsordnung) folgend, Schriftgut allgemein und unabhängig vom Trägermedium behandelt wurde, mit dem Ziel der Gleichstellung von Papier und Festplatten.
Danach erst folgten die nationalen Experimente mit qualifizierter Signatur, eID des Personalausweises und De-Mail, die eine Abkehr von internationalen Standards bedeuteten und Papier und Festplatten rechtlich gesondert betrachteten. Wie oben gezeigt, waren diese Experimente in den letzten fast 20 Jahren nicht erfolgreich. Die Nutzung des E-Governments nimmt nicht zu, sondern im internationalen Vergleich dramatisch ab.
Die Vergleiche mit dem Ausland zeigen auch, dass die rechtliche Trennung von Papier und Festplatte in Deutschland dazu geführt haben, dass E-Government für Bürger und Wirtschaft unwirtschaftlich sind und man lieber bei Papier bleibt, als die hohen Hürden des deutschen E-Governments mit exzessivem Aufwand zu überwinden. Im Ausland dagegen gibt es diese Trennung nicht und man ist in der Nutzung der Digitalisierung viel weiter.
Es muss also darum gehen, die internationale Isolierung und das Errichten von technischen Hürden zur Abschottung des deutschen öffentlichen Dienstes rückgängig gemacht wird, so dass wie im Ausland für Bürger und Wirtschaft die Dienstleistungen der öffentlichen Hand ebenso einfach digital abwickeln kann, wie man es von Amazon, Ebay, Google, GMX, Banken und Versandhandel seit Jahrzehnten mit vielen Milliarden Umsatz auch im deutschen Inland gewohnt ist. Es gibt keinen rationalen Grund, dass der deutsche öffentliche Dienst weltweit etwas Besonderes sei, das man vor Bürgern und Wirtschaft schützen müsse.
E-Government muss einfach sein wie shoppen bei Amazon.
1. Maßnahme: rechtliche und technische nationale Hürden beseitigen und Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit herstellen, wie es die Verfassung gebietet
Um die Nachteile für die deutsche Bevölkerung und Wirtschaft abzubauen, ist es daher zwingend notwendig, die deutschen Besonderheiten ohne Nutzen zurückzufahren und sich wieder internationalen Standards anzupassen, auch um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes nicht weiter zu schädigen.
Zur Neudefinition des E-Governments in Deutschland ist es auch notwendig, neben technischem und juristischem auch betriebswirtschaftlichen Sachverstand hinzuzuziehen.
Unsere Verfassung gebietet Verhältnismäßigkeit, die im E-Government nicht gewahrt wurde, sondern dem Bürger unverhältnismäßig Hürden, Kosten und Mühen aufgebürdet wurden, die das E-Government abwürgten.
Der §7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verlangt:
“(1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.”
Diese WiBe’s sind bei der Errichtung des E-Governments nicht hinreichend durchgeführt worden. In der britischen Regierung ist das undenkbar: ohne Business Case läuft dort gar nichts. In Deutschland dagegen herrschen Juristen vor, die unpraktische, weltfremde Gesetze machen, deren Umsetzung sich nicht durchsetzt. In zweiter Linie schaut man dann auf Techniker und lässt sich von Technikern allerlei versprechen, wo aber dann oft der Aufwand mit Digitalisierung höher ist als ohne. So sind heute alle digitalen Lösungen teurer als Lösungen auf Papier. Der Verzicht auf betriebswirtschaftlichen Aspekten hat so nachhaltig das E-Government behindert, statt umfassend wie im E-Business die Digitalisierung zu nutzen.
Zum Teil muss man sich auch fragen, ob bei dem E-Government nicht auch eine schädliche Wirtschaftsförderung für die Nische im nationalen Zwangsbett durchgeführt wird, die uns schadet. So kann man sich auch fragen, ob manche nationale Spezialtechnologien nicht verdeckte Dauersubventionen z.B. für die Bundesdruckerei sind. Faktisch ist diese als einziges großes Trustcenter übrig geblieben, arbeitet aber nicht wirtschaftlich. Die Privatisierung der Bundesdruckerei aus dem Vermögen des Bundesfinanzministeriums durch einen Verkauf an die britische Heuschrecke APAX musste rückgängig gemacht werden wegen völliger Unwirtschaftlichkeit.
Wäre es da nicht besser, möglichst auf globale Lösungen mit internationalen Standards zu fokussieren, die mittelfristig wesentlich wirtschaftlicher sind als Lösungen für den zu kleinen und zähen deutschen Markt mit öffentlichen Subventionen zu finanzieren?
2. Maßnahme: BSI reorganisieren
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat in den Jahren seit seiner Gründung 1991 (ehemalige Abteilung 6 des BND) eine unrühmliche Rolle gespielt. Es sind technische Empfehlungen gemacht worden, die in ihrer Weltfremdheit, das E-Government abgewürgt haben (insbesondere mit Signaturen). Mangelhafter betriebswirtschaftlicher Sachverstand und Überbetonung von Technik bei Abkehr von internationalen Standards lassen Schwächen der Behörde ahnen.
Vielleicht liegt es auch der Genese der Behörde aus einem Geheimdienst. Als das BSI 1990 gegründet wurde, war es vorher die Abteilung 6 des Bundesnachrichtendienstes. Noch heute kommen Vizepräsidenten des BSI aus Geheimdiensten (wie der Ex-BND Spion Könen (1988-2006 bei m BND) und jetziger Vizepräsident des BSI, hier Agenda des NSA-Besuches) und pflegen regen Austausch z.B. mit der heftig umstrittenen National Security Agency (NSA) der USA. Software wird gekauft, mit der man in fremde Systeme eindringt, um sie aus zu spionieren. Überaus irritierend war, dass bei dem Trustcenter der Telekom AG ausgerechnet ein ehemaliger Spion des BND führend tätig wurde, bei dem geheim ist, auf was der verteidigt ist und welche Interessen er vertritt.
Das verträgt sich nicht mit einem Dienstleister, der für IT-Sicherheit zu sorgen hat. Hier ist eine Trennung der Behörde wohl angeraten in einen geheimdienstlichen Teil und einen Teil für die Produktion von IT-Sicherheit.
3. Maßnahme: Geheimdienste regulieren
Nach dem jüngsten BND-Geheimdienstskandal, der durch Edward Snowden ausgelöst wurde, und in dessen Verlauf nach und nach heraus kommt, dass deutsche Geheimdienste die rechtswidrige Spionage der NSA tatkräftig unterstützt hat bis hin zur Wirtschaftsspionage. Die Verhinderung der Aufklärung darüber durch die Bundesregierung gegenüber dem Parlament, mag mit ein Grund dafür sein, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat nachlässt und die Nutzung des E-Governments zurückgeht. Vielleicht fühlen sich zu viele Bürger an Gestapo und Stasi erinnert, zumal auch ein ständiger Druck nach immer mehr anlassloser Überwachung unverdächtiger Bürger z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung, die bisher vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) als rechtswidrig eingestuft wurde, das Signal des Misstrauens des Staates gegenüber dem deutschen Bürger aussendet.
Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die Geheimdienste weltweit reguliert und beaufsichtigt werden (siehe meinen Artikel dazu), damit sie nur spionieren, ob fremde Staaten den eigenen überfallen wollen, nicht aber bei der polizeilichen Terrorbekämpfung mitwirken, wo sie im Ausland stets versagt haben (9/11, Madrid, London, Boston, Paris, Lockerbie, La Belle Berlin, usw.) und im Inland im Verdacht stehen, Teil des Problems zu sein, wie im NSU-Untersuchungsausschuss heraus kam.
In den USA wurde bekannt, dass das Justizministerium ein Ermittlungsverfahren gegen einen US-General eingeleitet hat, der verdächtigt wird, an einen Cyberterror-Angriff gegen Atomanlagen im Iran mithilfe eines Wurmes namens Stuxnet. Andere Vermutungen gehen davon aus, dass dieser Cyber-Terroranschlag gemeinsam von den USA mit Israel durchgeführt. Wäre dem so, dann würde die Menschheit Gefahr laufen, dass “demokratische” Staaten ungehindert Terroranschläge über das Internet verüben. Das wäre nicht nur der komplette Vertrauensverlust für das E-Government, sondern auch das Todesurteil für:
- Industrie 4.0
Es wäre tödlich, Industrieanlagen über das Internet zu verbinden mit dem nicht kalkulierbaren Risiko, dass enthemmte Geheimdienste die Anlagen schädigen und die Bevölkerung gefährden ohne jede demokratische Kontrolle - Das Smart Home mit Fernsteuerung über das Internet wäre nicht verantwortbar. Sollte die NSA Ölbrenner in die Luft jagen können, wenn Denunzianten ihnen Verdächtige benennen, die dann von Geheimdiensten ohne jede Rechtsstaatlichkeit liquidiert werden, wie wir das mit Drohnenmorden von den USA und den Briten gesehen haben, die im Fall der USA mit Handydaten vom BND versorgt wurden, um die Mordopfer lokalisieren zu können.
- Selbstfahrende Autos wären gegen den Widerstand der Bevölkerung nicht durchsetzbar, wenn die Regierung es erlaubt, dass Geheimdienste in Tötungsabsicht der Insassen Autos mit hoher Geschwindigkeit gegen Brücken lenken, weil sie den “Verdacht” haben, es handele sich um Terroristen.
In der Entertainment-Industrie existieren längst Szenarien, wie Geheimdienste und ihre kriminellen privaten Äquivalente maximalen Schaden anrichten können:
- Marc Elsberg hat im Roman “Blackout” beschrieben, wie man mit Hilfe von gehackten Smart-Metern (die Strom steuern sollen an jedem Haushalt), die Zivilisation in Europa innerhalb weniger Tage durch Stromabschaltungen zum Erliegen bringen kann. In Deutschland sind diese Geräte Pflicht bei Neubauten, in Österreich haben sich die Bürger gegen die Pflicht durch ein Gesetz erfolgreich gewehrt und schließen nur noch freiwillig ihre Stromversorgung an das Internet an, und in Spanien sind solche Geräte schon gehackt worden, womit die Missbrauchsmöglichkeit verifiziert wurde, die Elsberg aufzeigte.
- Im Film “Skyfall” kämpfte der britische Geheimagent James Bond (007) noch gegen einen ehemaligen Kollegen von MI6. Im neueren Film “Spectre” wollen sich die Geheimdienste der Welt zur Totalüberwachung der Menschheit zusammen rotten und laufen Gefahr, von der Organisierten Kriminalität übernommen zu werden. Wenn James Bond nicht wäre.
- Im vierten Band der “Millennium”-Trilogie” mit Namen Verschwörung” wird die NSA selbst gehackt und Verräter in der NSA verkaufen wertvolle KI-Software zur Totalüberwachung an die Organisierte Kriminalität.
Es lässt sich also leicht ausmalen, wohin eine weitere Untätigkeit bei der Regulierung von Geheimdiensten führen kann.
4. Maßnahme: Controlling einführen und damit Zielerreichung steuern
Schon bei Carl von Clausewitz konnte man lernen, dass man sich ein Ziel setzen muss, dass man mittels Strategie erreichen kann. Ziel des Krieges ist zum Beispiel nach Clausewitz, dem Gegner den eigenen Willen aufzuzwingen. Um das zu tun, entwickelt man eine Strategie für den Weg dahin. Darin reiht man Gefechte aneinander, die taktische Operationen umfassten. Die alten Griechen kannten als Heerführer den Strategos. Sie hatten die Aufgabe zur Erreichung der Ziele die gesamte Logistik zu planen und umzusetzen. Das ist eine abendfüllende Aufgabe, wenn man mit dem Schiff über den Hellespont will und zigtausende von Soldaten und Tieren zu verpflegen und zu versorgen auf dem Weg bis nach Indien wie bei Alexander dem Großen. Doch stets muss man messen, ob man alles richtig geplant hat, um das Ziel zu erreichen. Heute nutzen wir die Theorie der Lernenden Organisation, um adaptiv unsere Ziele zu erreichen. Wenn wir dabei die Zielerreichung messen, sprechen wir oft von Controlling.
Bisher ist es aber im E-Government üblich in unterschiedlich langen Zeitintervallen neue technische und rechtliche Regulierungen zu errichten, von denen nicht sorgfältig evaluiert wird, ob sie funktionieren und nützlich sind. Auch wird bei Misserfolgen nicht konsequent und zielführend umgesteuert. Es ist nichts Schlimmes, wenn man Fehler macht und sie dann korrigiert, wenn man sie erkennt. Aber es ist schlimm, wenn man keine geeigneten Instrumente hat, Fehler zu erkennen, um dann entsprechend zu handeln.
Als Beispiel kann man sich die New York City ansehen. Nach der Einführung von der Behördenrufnummer 311 (in Deutschland als 115 implementiert) verlangte der damalige Bürgermeister von New York Bloomberg, dass alle Behörden in ihren Jahresberichten Rechenschaft ablegen, wie viele Anrufe dieses Behörde über 311 bekommen hat, wie viele Anliegen sofort telefonisch erledigt wurden, wie viele offen blieben und wie das auf die gesamt Behörde wirkte (siehe z.B. Mayor Management Report 2015). Zur Steigerung des Verkehrs auf dem telefonischen Kanal werden von der Stadt auch intelligente Werbekampagnen gefahren. Beispielsweise wird in der U-Bahn für den Beratungsservice der Stadt geworben, wenn alleinerziehenden Vätern zu wenige kreative Beschäftigungsangebote mit ihren Kindern einfallen.
Wenn man dann ein Controlling-Framework implementiert hat, kann man z.B. an Effizienzsteuerungen arbeiten an den “Top 100 – Die wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen für Bürger” wie sie die Stiftung der Deutschen Post AG DIVSI (Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet) und der überwiegend akademisch aufgestellte negz-Verein (Nationales E-Government Kompetenzzentrum) herausgegeben haben und nach Äquivalenten für die Wirtschaft suchen, wenn man endlich die nationale Brille ablegt und sich an internationalen Entwicklungen orientiert, die weiter fortgeschritten sind als die nationalen Bedrängnisse in Deutschland. Wichtig dabei ist, dass man aus Erfahrung lernt und ggf. auch gegensteuert oder Misserfolge aufgibt, statt mit mehr Marketing untaugliche Lösungen mit Gewalt in den Markt zu drücken versucht. Um ein qualifiziertes Urteil abgeben zu können, sind Zahlen aus dem Controlling erforderlich, statt religiöse Glaubensbekenntnisse mit tibetanischen Gebetsmühlen zu perpetuieren.
5. Maßnahme: Normenkontrollrat Normen kontrollieren lassen
Der Nationale Kontrollrat, der organisatorisch im Bundeskanzleramt angesiedelt hat, hat eigentlich die Aufgabe, “die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten durch Anwendung, Beobachtung und Fortentwicklung einer standardisierten Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkostenmodells zu reduzieren“, wie es die Niederländer erfolgreich vorgemacht haben. Er sollte eigentlich unsere Normen darauf prüfen, ob sie geeignet sind Bürokratiekosten zu vermeiden. Das tut er aber im E-Government nicht (siehe ganz oben), sonder lässt Dritte untersuchen, welche Ausbreitungsbehinderungen schlechten, nicht evaluierten Normen im Wege stehen. Hier sollte sich der Normenkontrollrat dringen beim E-Government mit seinem Kerngeschäft befassen.
Es gibt viel zu tun: packen wir es an!
Als Industrienation kann es sich Deutschland nach 20 Jahren Irrwegen nicht weiter leisten, bei der Digitalisierung weiter zu schlampen und insbesondere auch beim E-Government. Das bisher erreichte ist ein unwürdiges Trauerspiel. Kein anderes Land der EU oder der G8/G20 lässt sich so gehen. Wie Roman Herzog schon sagte, muss ein Ruck das Land erfassen, um das Verpennen der Digitalisierung endlich zu beenden. Da helfen keine kleinen Verbesserungen, hier ein wenig mehr Marketing, dort ein wenig mehr Subventionen zur Einführung sinnloser Technik. Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen noch einmal vollständig überarbeiten müssen und wie im Ausland, die Behandlung von Schriftgut nicht vom Trägermedium abhängig machen dürfen.
Caspar David Friedrich
Caspar David Friedrich (* 5. September 1774 in Greifswald; † 7. Mai 1840 in Dresden) ist ein Maler der deutschen Romantik, der vorwiegend sich in Ostdeutschland aufhielt. Zu Friedrich Schillers Themen wie in den Räubern fühlte er sich hingezogen, Goethe förderte ihn durch Vergabe eines Preises in Weimar. Vielen Menschen ist das Bild “Kreidefelsen auf Rügen” bekannt. Mir persönlich gefallen seine Bilder mit gotischen Motiven sehr gut. Er verklärte die mittelalterliche Gotik und romantisierte sie. Zeitgleich führte Karl Friedrich Schinkel gotische Motive wieder ein (siehe die Berliner Bauakademie neben der Friedrichwerderschen Kirche in meinem Open-Data-Hauptartikel). Damit wurde die Tür für die Neogotik aufgestoßen. Friedrich konnte auch visionäre gotische Kathedralen malen, aber zu dem E-Government-Artikel passen die romantischen Verklärungen der gotischen Ruinen besser.
Wer Ergänzungen, Kritik, Anregungen zu dem Besprochenen hier hat, kann es gerne als Kommentar hier eingeben, eine E-Mail an wk@wolfgang-ksoll.de schicken oder mich direkt ansprechen. Mich würde es freuen, wenn wir die Dinge voran brächten.